Jemand erzählt dir, dass er*sie einen sexualisierten Übergriff erlebt hat

Bleib‘ ruhig

Wenn dir jemand erzählt, dass er*sie sexualisierte Gewalt erlebt hat, wird dich das wahrscheinlich schockieren. Vielleicht macht es dich traurig oder wütend oder alles zusammen, aber wichtig ist, dass du versuchst, in der Situation einen kühlen Kopf zu bewahren, für die Person da zu sein und auf ihre Bedürfnisse zu achten. Sie benötigt jetzt deine Unterstützung.

Hör‘ zu

Die Person erzählt dir von ihrer Erfahrung, weil sie dir vertraut. Wenn du ihr zuhörst, wird sie sich weniger alleine fühlen. Außerdem hilft das Erzählen der Person dabei, sich besser an das Geschehene zu erinnern und zu verarbeiten. Also versuche, dich in dieser Situation zurückzunehmen und nur dann deine Einschätzung zu geben, wenn du explizit danach gefragt wirst.

Glaube der Person

Über sexualisierte Gewalt zu sprechen, fällt nicht leicht und setzt in der Regel ein Vertrauensverhältnis voraus. Also glaub‘ der Person ihre Geschichte und stelle sie nicht in Frage.

Aus dem Grund solltest du auf Fragen wie „Aber warum hast du auch diesen Weg genommen?“ oder „Warum bist du mit jemandem mitgegangen, den du kaum kennst?“ verzichten. Stattdessen kannst du der Person sagen, dass du ihr glaubst und dich für ihr Vertrauen bedanken.

Falls sie die Schuld für den Übergriff bei sich sucht, solltest du ihr bewusstmachen, dass es keine Rechtfertigung für das Überschreiten ihrer Grenzen geben kann und deshalb auch nur die Person Schuld trägt, die übergriffig geworden ist. So hilfst du ihr dabei, der eigenen Wahrnehmung wieder mehr zu trauen.

 

Frag‘ nach, wie du helfen kannst

Frag‘ die Person, wie du ihr am besten helfen kannst. Manchmal möchte sie in dem Moment nichts weiter, als dass du ihm* ihr ein offenes Ohr schenkst. Auch Mitleid oder ein Wutanfall à la „Ich könnte ihn umbringen“ helfen der Person in ihrer Situation meist nicht weiter.

Wenn du dich mit dem Erzählten überfordert fühlst oder nicht weißt, was du sagen sollst, kannst du das der Person mitteilen.

Gib‘ keine ungefragten Ratschläge und übe keinen Druck auf sie aus, indem du sie z. B. dazu drängst, zur Polizei zu gehen. Nur sie kennt ihr Tempo und Bedürfnisse, danach solltest du handeln.

 

Unterstütze die Person

Hilf der Person, sich selbst zu schützen, wenn der Angriff noch nicht vorüber ist.

Aber jeder Schritt muss mit ihr abgesprochen werden. Handele nicht auf eigene Faust. Während des sexualisierten Übergriffs wurden die Grenzen der betroffenen Person verletzt, so dass du nun sensibel vorgehen musst und es vermeiden solltest, ihr das Gefühl von einer wiederholten Überschreitung ihrer Grenzen zu geben.

Du kannst auch selber Hilfe in Anspruch nehmen

Auch wenn die Person sich an dich wendet, weil sie deine Unterstützung braucht, ist es wichtig, dass du auf deine eigenen Grenzen achtest. Falls du befürchtest, dich ‚falsch‘ zu verhalten, wende dich an eine Beratungsstelle. Dort wird sich auch um Angehörige und Freund*innen gekümmert. Hier kannst du auch Fragen zum Strafrecht stellen.

Das Hilfetelefon erreichst du zum Beispiel rund um die Uhr und auch an Wochenenden und Feiertagen: 08000 116 016 

 

Urteile nicht

Es kann auch sein, dass die Person sich nicht helfen lassen möchte, obwohl du aus deiner Perspektive Handlungsbedarf siehst. Im Fall von häuslicher Gewalt geht die Person eventuell auch wieder zur übergriffigen Person zurück. Stelle dich darauf ein, dass sie anders handelt, als du es in dem Moment erwartest oder es dir wünschst und mache ihr keinen Vorwurf daraus, auch wenn du die Entscheidung in dem Moment nicht nachvollziehen kannst. Habe Geduld und frage öfters nach, wie es der betroffenen Person geht.

In unserem virtuellen Selbstlernkurs erfährst du, was du tun kannst, um Diskriminierung und Gewalt entgegenzutreten.

Schon mal von Intersektionalität gehört?

„Es sind nicht unsere Unterschiede, die uns entzweien. Es ist unsere Unfähigkeit, diese Unterschiede zu erkennen, zu akzeptieren und zu feiern.“

(Original: „It is not our differences that divide us. It is our inability to recognize, accept, and celebrate those differences.‘)

Audre Lorde

 

„Ich sehe keine Hautfarbe. Ich sehe nur Menschen“ – vielleicht hast du diesen Satz schon mal gehört oder selber gesagt? Dieser Satz wird gewöhnlich von weißen* Menschen genutzt, um ihre antirassistische Haltung zu untermauern. Klar, die Intention dahinter ist gut, aber letztendlich werden durch ihn Lebensrealitäten von Menschen unsichtbar gemacht wie zum Beispiel von Schwarzen* Menschen, die bis heute aufgrund ihrer Hautfarbe Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung erfahren.

Das Zitat der Dichterin und Feministin Audre Lorde weist darauf hin, dass die verschiedenen Lebensrealitäten und (Diskriminierungs-)Erfahrungen von Menschen erkannt und ernstgenommen werden müssen, um ernsthaft Solidarität zu praktizieren.

Menschen können aufgrund vielfältiger Faktoren Diskriminierung erfahren: z. B. Geschlechtsidentität, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, Religion, Alter, Behinderung, Klasse. Diese Diskriminierungsformen können aber auch mit einander verwoben sein. Ein trans Frau, die einen Rollstuhl benötigt, wird in der Uni andere Erfahrungen machen als ein cis Mann.

In der Wissenschaft wird in dem Fall auch von Intersektionalität gesprochen: damit wird auf die Wechselbeziehungen und Überlagerungen verschiedener Achsen der sozialen Ungleichheit und den daraus hervorgehenden spezifischen (Diskriminierungs-)Erfahrungen eingegangen. Die Rechtstheoretikerin Kimberlé Crenshaw prägte dafür den Begriff der Intersektionalität und mit ihm das Bild einer Straßenkreuzung, auf der sich ungleichheitsformende soziale Diskriminierungsverhältnisse schneiden und von denen Menschen daher sehr unterschiedlich betroffen sein können. Der Kampf für die Anerkennung von Differenz und Identität ist aber „so alt wie die Kämpfe gegen Versklavung und Kolonialismus“, schreibt die Soziologin Natasha A. Kelly. Schon 1851 stellte die Frauenrechtlerin Sojourner Truth in ihrer Rede bei der Womens Convention in Akron, Ohio, die Frage „Ain’t I a Woman?“ Bin ich keine Frau? Sie kritisierte unter anderem die Tatsache, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts kein Wahlrecht besaßen, und die Präsenz von Rassismus und Klassenunterdrückung innerhalb der Frauenbewegung selbst.

„Wissenschaftlich betrachtet ist Intersektionalität ein soziologisches Konzept, das erlaubt, Identität als vielschichtiges Konstrukt zu verstehen. Im Gegensatz zu Queer Theory, die Identitätskategorien an sich infrage stellt, funktioniert die Intersektionalitätstheorie wie ein Prisma, durch das einzelne Kategorien und ihre Verbundenheit miteinander betrachtet werden können.“ (Natasha A. Kelly 2017)

Mithilfe einer intersektionalen Perspektive können eindimensionale Analysen von Ungleichheit überwunden, Unterschiede und Identitäten anerkannt und gesellschaftliche Herrschaftsstrukturen sichtbar gemacht werden.

„Nicht gesehen werden, nicht gehört zu werden, ist unerträglich. Weil es unsere Menschlichkeit infrage stellt.“ (Emilia Roig 2021). 

Um Veränderung anzustoßen und Solidarität auszuüben, ist es notwendig, verschiedene Erfahrungen und Lebensrealitäten anzuerkennen, die eigene Verwobenheit in bestehende Herrschaftsstrukturen und die damit verbundenen Privilegien zu reflektieren und letztendlich am Abbau von Sexismus, Rassismus, Behindertenfeindlichkeit und anderen Diskriminierungsstrukturen mitzuwirken.


*Weißsein und Schwarzsein stehen nicht für biologische Eigenschaften oder gar reelle Hautfarben. Vielmehr soll durch diese Schreibweisen die politische und soziale Konstruktion kenntlich gemacht werden.

Schwarze Menschen ist eine politische Selbstbezeichnung und wird aus diesem Grund immer großgeschrieben. Diese Schreibweise verweist auf die gemachten Rassismuserfahrungen von Menschen. Auch hier geht es wieder nicht um biologische Eigenschaften oder eine Farbbezeichnung.

Weiße Menschen wird kursiv und im Satz kleingeschrieben. Diese Schreibweise verweist auf eine privilegierte Position innerhalb unserer Gesellschaft, die durch Rassismus strukturiert ist. Sie macht außerdem sichtbar, dass Weißsein keine ‚natürliche‘ Kategorie ist, sondern sozial konstruiert.

Wenn du mehr über das Thema Intersektionalität lernen möchtest, schau doch mal in unserem virtuellen Selbstlernkurs vorbei.

Tagung „MeToo in Science“: Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen – Wege zu innovativer Prävention

17.06./01.07.21 | 16-19.30 Uhr

Via Zoom

Eine Kooperation des Marie Jahoda Centers for International Gender Studies (Ruhr-Universität Bochum), des Zentrums für Geschlechterstudien/Gender Studies Paderborn (Universität Paderborn) und der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Paderborn.

Die #MeToo-Debatte, die seit dem Jahr 2017 insbesondere die internationale Medien-, Kunst- und Kulturszene erschüttert, erhöhte auch an den Hochschulen in Deutschland die Aufmerksamkeit für das bis dahin stark tabuisierte Themenfeld der sexualisierten Diskriminierung und Gewalt.

Ein Meilenstein bildete die Empfehlung der 24. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz vom 24.04.2018, die sich gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung an Hochschulen richtete und verschiedene Maßnahmenpakete beinhaltete. Die DFG hat zudem den Kodex „Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis“ verabschiedet, der am 01.08.2019 in Kraft trat. Dieser umfasst in Leitlinie 4 auch Maßnahmen gegen Machtmissbrauch sowie das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen. Die Mitgliedshochschulen sind gehalten, bis zum 31.07.2021 die Umsetzung der Leitlinien des Kodex zu gewährleisten.

Wie dringend notwendig auch an Hochschulen eine intensive(re) Beschäftigung mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist, zeigten nicht zuletzt verschiedene Fälle der Jahre 2017-2019, die unterschiedliche Hochschultypen und Forschungseinrichtungen betrafen. Sie wurden in überregionalen Medien intensiv verfolgt. Darüber hinaus beschäftigten sich einschlägige Zeitschriften wie „Forschung & Lehre“ sowie die „DUZ“ in Artikeln mit dem Umgang der Hochschulen mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Es lässt sich sagen: Die #MeToo-Debatte führte an den Hochschulen das Thema der sexualisierten Diskriminierung und Gewalt endlich aus dem „Dunkelfeld“.

Der hochschulische Alltag zeigt jedoch auch: Der Weg hin zu einem offeneren Diskurs und einem kompetenten Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist weit. Zwar existieren an deutschen Hochschulen vielfach Richtlinien, die – durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angestoßen – das Thema der sexualisierten Diskriminierung und Gewalt adressieren. Jedoch herrscht unter Jurist*innen Uneinigkeit darüber, ob diese über die Hochschulbeschäftigten hinaus auch für Studierende Gültigkeit haben. An vielen Hochschulen sind schließlich die Verfahrenswege bei konkreten Vorfällen unklar. Unklar erscheint überdies, ob und in welchem Umfang Präventionsmaßnahmen überhaupt zur Umsetzung kommen bzw. geeignet sind, ihr intendiertes Ziel zu erreichen.

Die Tagung „MeToo in Science“ nimmt sich mit zwei Veranstaltungen (17.06.2021, 16:00-19:30 Uhr; 01.07.2021, 16:00-19:30 Uhr) dieser komplexen Situation an, um die Diskussion über strukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen zu intensivieren sowie den Austausch über innovative Präventionsmaßnahmen zu führen. Sie richtet sich an Wissenschaftsorganisationen, Hochschulleitungen, Ministerien, Gleichstellungsbeauftragte, Mitarbeiter*innen in beratender Tätigkeit (Studierende/Personen im Qualifikationsprozess), Ombudspersonen, Wissenschaftler*innen, Wissenschaftmanager*innen, Personalräte/Gewerkschaften und andere Interessierte.

Der erste Tagungsteil (17.06.2021, 16:00-19:30 Uhr) befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Impulse aus dem Bereich der Rechtswissenschaften geben Prof. Dr. Eva Kocher (Europa Universität Viadrina) und Prof. Dr. Ulrike Lembke (HU Berlin). Es diskutieren schließlich die Vizepräsidentin des Europäischen Parlamentes, Katarina Barley (Brüssel), und Prof. Dr. Birgitt Riegraf (Universität Paderborn).

Der zweite Tagungsteil (01.07.2021, 16:00-19:30 Uhr) fokussiert die Möglichkeiten geeigneter und innovativer Prävention, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen vorzubeugen und zu begegnen.

Haben Sie Fragen zur Veranstaltung? Bitte wenden Sie sich an das Organisationsteam:

Ruhr-Universität Bochum: Dr. Beate von Miquel, E-Mail: beate.vonmiquel@rub.de

Universität Paderborn: Dr. Claudia Mahs, E-Mail: cmahs@mail.upb.de

https://mariejahodacenter.rub.de/metoo_in_science/

Flyer: MaJaC_FL_MeToo_Dinlanghoch_6seiter_RC6-web

Bitte melden Sie sich bis zum 07.06.2021 unter https://public.ruhr-uni-bochum.de/anmeldungen/Seiten/anmeldung-metoo.aspx?vid=50 an. Die Veranstaltung wird über ZOOM durchgeführt. Ein Link zur Veranstaltung geht Ihnen per E-Mail zu.