
In Deutschland ist der Schutz vor Diskriminierung im 3. Artikel des Grundgesetzes geregelt. Dort heißt es:
„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“[1]
[1] Deutscher Bundestag – I. Die Grundrechte (zuletzt abgerufen am 14.03.2025)
Im für die Hochschulen verbindlich geltenden „Hochschulgesetz NRW“[1] wird zusätzlich im §51a zu Ordnungsverstößen und Ordnungsmaßnahmen geregelt, welche diskriminierenden Verhaltensweisen dazu führen, dass Studierende Ordnungsverstöße begehen. Darunter fallen z.B. die Anwendung von, Aufforderung zu und die Bedrohung mit Gewalt und die Einschränkung der Rechte eines anderen Hochschulmitglieds, wozu der Schutz vor Diskriminierung zählt.
Um die Grundlage für eine diskriminierungsfreie Hochschule zu schaffen, hat die RUB seit 2023 eine Antidiskriminierungsrichtlinie, die für alle Hochschulmitglieder und -angehörige (z.B. Studierende, Professor*innen und Dozierende) sowie für Lehrbeauftragte, Praktikant*innen, Habilitand*innen und Auszubildene gilt und gleichzeitig auch extern Promovierende und Gastwissenschaftler*innen schützen soll.
Anwendungsbereiche der Richtlinie sind das Universitätsgelände und die Außenliegenschaften (z.B. das Bochumer Fenster), virtuelle Räume mit Universitätsbezug (z.B. Online-Lehre) sowie alle universitären Veranstaltungen, wenn mindestens eine beteiligte Person zu den Mitgliedern und Angehörigen der RUB zählt.
Die Richtlinie regelt:
- Werte und Leitprinzipien,
- Das Verbot von Diskriminierung, Belästigung, Gewalt, Mobbing und Stalking,
- Präventive Maßnahmen,
- Das Beratungs- und Beschwerdemanagement.
Weitere Informationen zur Antidiskriminierungsrichtlinie der RUB sowie Beispiele von Diskriminierungsformen findet ihr hier.
Ihr habt einen Verstoß gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie beobachtet oder seid selbst davon betroffen?
Ihr seid damit nicht allein! Hier findet ihr Anlauf- und Beratungsstellen am Campus und im Raum Bochum.
[1] SGV-Inhalt: Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) | RECHT.NRW.DE (zuletzt abgerufen am 14.03.2025)